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   BVerwG, 18.11.1976 - III B 17.76   

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https://dejure.org/1976,2589
BVerwG, 18.11.1976 - III B 17.76 (https://dejure.org/1976,2589)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1976 - III B 17.76 (https://dejure.org/1976,2589)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1976 - III B 17.76 (https://dejure.org/1976,2589)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Angriff gegen die Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellung des Gerichts im Beschwerdeverfahren - Darlegungserfordernisse im Rechtsmittelverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1976 - 3 B 17.76
    Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozeßbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (Senatsbeschluß vom 20. Mai 1977 III B 17/76, nicht veröffentlicht; Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).
  • BFH, 10.08.1990 - III R 31/86

    Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins "aus erheblichen Gründen" -

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozeßbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (Senatsbeschluß vom 20. Mai 1977 III B 17/76, nicht veröffentlicht; Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).
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